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Abläufe

Die Abbildung „Rechtsetzungsverfahren Kanton Zürich - Übersicht" zeigt die Zuordnung des kantonalen Gesetzgebungsprozesses zu den HERMES-Phasen anhand dreier horizontaler Ebenen: „Geltung für", „Grobablauf" und „Hermes 2022". Die Ebene „Geltung für" unterscheidet zwei Geltungsbereiche: „Gesetze (G) und Verordnungen (VO)" sowie „Gesetze und genehmigungsbedingte Verordnungen (gVO)". Die Ebene „Grobablauf" gliedert das Rechtsetzungsverfahren in sechs Schritte: „1. Inputs und Vorabklärung", „2. Konzept", „3. Vorentwurf und Vernehmlassung", „4. Antrag an RR bzw. KR (G/gVO)", „5. Parlamentarische Behandlung" und „6. Beschluss Kantonsrat bis Inkrafttreten". Die unterste Ebene „Hermes 2022" bildet die PHASEN gemäss HERMES ab: Initialisierung, Konzept, Realisierung und Abschluss, verbunden durch Pfeile (Rauten), die den Ergebnisfluss zwischen den Phasen andeuten. Die Grafik ordnet die sechs Schritte des Grobablaufs den vier HERMES-PHASEN zu: „1. Inputs und Vorabklärung" entspricht der Phase Initialisierung, „2. Konzept" der gleichnamigen Phase Konzept, und die Schritte „3. Vorentwurf und Vernehmlassung" bis „6. Beschluss Kantonsrat bis Inkrafttreten" werden gemeinsam der Phase Realisierung zugeordnet; eine separate Phase Abschluss ist zusätzlich ausgewiesen, ohne dass ihr im Grobablauf ein spezifischer Schritt direkt gegenübersteht. Die Phase Konzept ist farblich hervorgehoben (dunkleres Blau), ebenso die Phase Realisierung, während Initialisierung und Abschluss grau dargestellt sind. Kantonale Methodenelemente gemäss der verbindlichen Liste sind in dieser Abbildung nicht erkennbar.

Die Darstellung verbindet das Rechtsetzungsverfahren des Kantons Zürich («Grobablauf») mit den Phasen gemäss «HERMES 2022» und bestimmt den Geltungsbereich je nach Normstufe («Geltung für»). 

  • Geltung für: Das Szenario ist auf sämtliche Rechtsetzungsvorhaben anwendbar (vgl. Grundsätze). Da Verordnungsanpassungen keine parlamentarische Beratung und keinen Beschluss des Kantonsrates erfordern, gelten diese Schritte nur für Gesetze und genehmigungsbedürftige Verordnungen.
  • Grobablauf: Der Grobablauf stellt das geltende Rechtsetzungsverfahren im Kanton Zürich dar.
  • HERMES 2022: Die Übersicht stellt dar, wie das Rechtsetzungsverfahren in den Phasen nach HERMES abläuft. Die drei Phasen «Initialisierung», «Konzept» und «Realisierung» sind dabei in unterschiedlichen Farben gekennzeichnet. Innerhalb der Phasen sind gewisse Arbeiten durchzuführen, welche in der Terminologie von HERMES als «Ergebnisse» bezeichnet werden.

Verwaltungsinterner Rechtsetzungsprozess (Intranet Gesetzgebungsdienst)

Einordnung

Rechtsetzungsvorhaben weisen in vielen Fällen eine Komplexität auf, die ein adäquates Projektmanagement erfordern. 

Grundsätzlich können auch für die Rechtsetzungsprojekte Module der Methode HERMES (hermes.zh.ch) verwendet werden. Die Methode HERMES ist modular aufgebaut und kann deshalb für verschiedenste Projektarten verwendet werden. Um den Besonderheiten bei der Durchführung von Rechtsetzungsprojekten Rechnung zu tragen und die Durchführung dieser Projekte zu vereinfachen, wurde ein kantonsspezifisches, individuelles HERMES Szenario für Rechtsetzungsprojekte geschaffen. Dieses vereinfacht die Arbeit der Projektbeteiligen, da vielerorts bereits HERMES Kenntnisse vorhanden sind (HERMES als Projektmanagementstandard im Kanton). 


Der vorliegende Leitfaden beschreibt den Projektablauf und die methodische Vorgehensweise. Für die einfache, effiziente Anwendung werden Hilfsmittel wie Dokumentvorlagen. Musterbeispiele und Checklisten zur Verfügung gestellt. 

  • Leitfaden Rechtsetzungsszenario

    Die Steuerung eines Rechtsetzungsprojekts erfolgt in Phasen. Die folgende Darstellung zeigt die Gliederung des Rechtsetzungsprojektes in die Phasen Initialisierung, Konzept, Realisierung und Abschluss.
Die Abbildung "Steuerung.png" zeigt den phasenübergreifenden Ablauf des HERMES-Projekts mit den Bereichen Steuerung (oberer gelber Bereich) und Führung und Ausführung (unterer gelber Bereich), zwischen denen die Phasen Initialisierung, Konzept, Realisierung und Abschluss als horizontale Kette angeordnet sind. Die Übergänge zwischen den Phasen sind als Rauten (Entscheidungspunkte) dargestellt, an denen jeweils Freigabeentscheide der Steuerung erfolgen: Projektinitialisierungsfreigabe (vor Initialisierung), Durchführungsfreigabe (vor Konzept), Phasenfreigabe (vor Realisierung) sowie Phasenfreigabe Abschluss und Projektabschluss (nach Realisierung bzw. am Ende von Abschluss). Aus dem Bereich Führung und Ausführung fliessen ergänzende Impulse bzw. Ergebnisse in die Phasenübergänge hinein: Weiteres Vorgehen (während Initialisierung), Normkonzept (während Konzept) und Veröffentlichung (während Realisierung). Die grünen Pfeile symbolisieren den Ergebnisfluss bzw. die Weitergabe von Entscheiden/Ergebnissen zwischen den Phasen und den beiden Steuerungs- bzw. Ausführungsebenen. Die Darstellung verdeutlicht, dass jede Phase durch einen formalen Steuerungsentscheid (Freigabe) abgeschlossen und die nächste Phase dadurch autorisiert wird, während operative Impulse aus der Führungs- und Ausführungsebene den Phasenverlauf unterstützen. Kantonale Methodenelemente des Kantons Zürich sind in dieser Abbildung nicht enthalten.

Ein Rechtsetzungsprojekt kann für sich allein stehen oder Teil eines Gesamtprojekts sein. Erfolgt die Umsetzung des neuen Rechts im Rahmen eines Gesamtprojekts, weist das Rechtsetzungsprojekt keine Phase Einführung auf. Steht das Rechtsetzungsprojekt für sich alleine, wird die Einführungsphase in einem eigenen Projekt abgewickelt. Die Einführungsphase ist deshalb nicht Teil dieses Leitfadens. 


Die Darstellung zeigt eine Möglichkeit, wie ein Rechtsetzungsprojekt in ein Gesamtprojekt eingebettet sein kann.

Die Abbildung zeigt, am Dateinamen „Einbettung.png" und im Kontext der HERMES-Seite „Abläufe" erkennbar, die zeitliche Einbettung eines Gesamtprojekts in ein Teilprojekt „Rechtsetzung" im klassischen Vorgehen. Oberer Block „Gesamtprojekt": Die Phasen Initialisierung, Konzept, Realisierung, Einführung und Abschluss sind mit konkreten Monatsangaben (01.2025 bis 01.2026) versehen und in die Bereiche Steuerung (oben) sowie Führung und Ausführung (unten) gegliedert. Im Bereich Steuerung sind den Phasenübergängen die Ergebnisse Projektinitialisierungsfreigabe, Durchführungsfreigabe, Phasenfreigabe (zweimal), Betriebsaufnahme, Phasenfreigabe Abschluss und Projektabschluss zugeordnet, jeweils als Raute (Entscheidungsaufgabe) dargestellt. Im Bereich Führung und Ausführung erscheinen zusätzlich die Ergebnisse Weiteres Vorgehen (Variantenwahl), Lösungsarchitektur, ISDS-Konzept, Vorabnahme, Migration und Abnahme (zweimal), die den jeweiligen Phasen zugeordnet sind. Unterer Block „Rechtsetzung": Als eigenständiges, klassisches Teilprojekt mit den Phasen Initialisierung, Konzept, Realisierung und Abschluss, ebenfalls gegliedert in Steuerung sowie Führung und Ausführung, mit den Ergebnissen Durchführungsfreigabe, Phasenfreigabe, Phasenfreigabe Abschluss und Projektabschluss. Zwei grün gestrichelte Pfeile verbinden die Phase Initialisierung sowie die Phase Realisierung des Gesamtprojekts mit der Phase Initialisierung bzw. dem Abschluss des Teilprojekts Rechtsetzung und veranschaulichen so die zeitliche Einbettung bzw. Synchronisation der Ergebnisse zwischen Gesamtprojekt und Teilprojekt. Beide Blöcke sind links unten mit „klassisch" gekennzeichnet, was auf das klassische (nicht agile) Vorgehensmodell verweist. Kantonale Methodenelemente der verbindlichen Liste sind in dieser Abbildung nicht erkennbar; das Element „ISDS-Konzept" ist in der Liste als „ISDS‑Konzept Risikoanalyse" geführt, erscheint hier jedoch nur als „ISDS-Konzept" ohne den Zusatz „Risikoanalyse" und wird daher als Standard-Ergebnis beschrieben.