Vergabeentscheid
Beschreibung
Bei der kantonalen Verwaltung Zürich gibt es folgendes Vorgehen:
Interne Vergabeentscheid
Die zuständige Stelle der jeweiligen Direktion entscheidet, welchem Anbieter der Auftrag erteilt wird. Der Entscheid wird gemäss den geltenden Finanz- und Kompetenzregelungen geprüft und freigegeben. Die konkreten Zuständigkeiten sind direktionsintern abzuklären.
Zuschlagsverfügung
Der interne Vergabeentscheid muss den Anbietenden mitgeteilt werden. Dies erfolgt über die Zuschlagsverfügung. Im offenen und selektiven Verfahren kann der Zuschlag direkt auf simap.ch publiziert werden. Im freihändigen und im Einladungsverfahren ist eine individuelle Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung an die Anbietenden zu versenden.
Publikation
Der Zuschlag im offenen und selektiven Verfahren wird gemäss den gesetzlichen Vorgaben auf der Beschaffungsplattform simap.ch veröffentlicht.
Der Vergabeentscheid und die Zuschlagsverfügung wird von der Projektleitung, der Abteilungsleitung und je nach Entscheidungskompetenz/Unterschriftenregelung von weiteren vorgesetzten Stellen unterschrieben.
Bitte mit den zuständigen Stellen der Direktion abklären.
Inhalt
Vergabeentscheid
- Vorhaben
- Ausschreibung, Ergebnis
- Deckung
- Interne Mitteilung
- Unterschriften
Zuschlagsverfügung
- Zuschlag
- Rechtmittelbelehrung
Dokumentenvorlage
Beziehungen
| Modul | Aufgabe | Verantwortung Aufgabe | Ergebnis | Beteiligt an der Ergebniserstellung |
|---|---|---|---|---|
| Beschaffung | Entscheid Zuschlag treffen | Auftraggeber* | Vergabeentscheid | Auftraggeber*, Projektleiter* |